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Die steuerrechtliche Beratung unserer Mandanten im Sinne einer umfassenden unternehmens-
rechtlichen Beratung sowie die gezielte Steuerplanung ist eine traditionelle Kernkompetenz unserer Sozietät. Mehrere unserer Rechtsanwälte sind zusätzlich als Fachanwälte für Steuerrecht oder als Steuerberater qualifiziert. Außerdem erstellen wir für unsere Mandanten im Rahmen der laufenden Steuerberatung auch Steuererklärungen und Jahresabschlüsse (Compliance).

Das Leistungsspektrum umfasst zudem die Betreuung von Privatpersonen, z.B. in allen steuerlichen Aspekten der Vermögensstrukturierung und der Nachfolgeplanung.

Daneben hat sich das Konzernsteuerrecht mehr und mehr zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit sehr spezifischen Fragestellungen entwickelt. Hier ist eine detaillierte Steuerplanung unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und Grenzen gefragt, um die Steuerbelastung national und gegebenenfalls auch grenzüberschreitend zu reduzieren.

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