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Die Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation, z.B. in Form von Schenkung oder
Erbfolge im privaten oder betrieblichen Bereich, ist sorgfältig vorzubereiten und anschließend
vertraglich umzusetzen. Maßgebend sind neben den erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
einkommen- und erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte. Hier erstellen wir gemeinsam mit unseren
Mandanten langfristige Konzepte und setzen diese gemeinsam um. Dabei beziehen wir auch
weniger alltägliche Gestaltungen wie die Errichtung von Stiftungen oder die Gründung einer
gemeinnützigen GmbH in unsere Überlegungen ein. |