Impressum  /  § 5 TMG  /  Disclaimer

Die Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation, z.B. in Form von Schenkung oder Erbfolge im privaten oder betrieblichen Bereich, ist sorgfältig vorzubereiten und anschließend vertraglich umzusetzen. Maßgebend sind neben den erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einkommen- und erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte. Hier erstellen wir gemeinsam mit unseren Mandanten langfristige Konzepte und setzen diese gemeinsam um. Dabei beziehen wir auch weniger alltägliche Gestaltungen wie die Errichtung von Stiftungen oder die Gründung einer gemeinnützigen GmbH in unsere Überlegungen ein.
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