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Wir beraten Emissionshäuser bei der Strukturierung und Auflegung sowie der laufenden Betreuung von geschlossenen Fonds. Bei der Auflegung von geschlossenen Fonds beraten wir bei der Gestaltung und der Verhandlung abzuschließender Verträge (einschließlich von Finanzierungsverträgen) sowie bei der Erstellung des Verkaufsprospektes, wie wir auch das Gestattungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begleiten. Wir unterstützen unsere Mandanten schließlich bei der Erstellung von Nachträgen zum Verkaufsprospekt, bei der Sanierung von Fondsgesellschaften und bei der Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen. |