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Wir beraten in den Kernbereichen des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Dabei sind wir vor allem auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung tätig. Hierzu gehören Vertriebs- und Handelsvertreterverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kooperationsverträge und das gewerbliche Mietrecht.

Das Unternehmen in der Krise braucht schnellen und qualifizierten Rat. Es sind nicht nur betriebs-
wirtschaftliche Überlegungen anzustellen, sondern auch vielfältige rechtliche Fragen zu klären, etwa der potentiellen Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung, der eigenkapitalersetzenden Darlehen sowie die möglichen Maßnahmen zur Beseitigung einer Überschuldung. Hier leisten wir qualifizierte Unterstützung bei den Verhandlungen mit Banken und Kapitalgebern.
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