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Die örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammern führen gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren zwischen Rechtsanwälten und Mandanten durch.

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist zudem eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gemäß §§ 191 f. BRAO zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet.
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