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Die Mindestversicherungssumme beträgt für den Einzelfall DM 500.000 [EUR 255.645,94]. Die Vereinbarung einer Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden ist zulässig, sofern sie mindestens DM 2.000.000 [EUR 1.022.583,76] beträgt. Die Einzelheiten regeln § 67 StBerG, §§ 51 bis 56 DVStB und §§ 42 ff. BOStB. |
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Wirtschaftsprüfer
Selbstständige Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind aufgrund der Wirtschaftsprüferordnung verpflichtet, eine Berufhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt pro Versicherungsfall für den Fall, dass Aktiengesellschaften, deren Aktien für den Handel im regulierten Markt zugelassen sind, geprüft werden EUR 4.000.000, ansonsten EUR 1.000.000. Die Einzelheiten regelt § 54 WPO und die WPBHV. |
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